
an Schulen in Sachsen-Anhalt
Ministerium für Bildung – Pressemitteilung Nr.: 16/2026Magdeburg, den 20. Februar 2026
Politische Bildung ist ein zentraler Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule. Um Schulen und Lehrkräften hierfür klare, rechtssichere und praxisnahe Orientierung zu geben, regelt das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt den Umgang mit parteipolitischer Werbung sowie mit Politikerbesuchen an Schulen künftig verbindlich in einem eigenen Erlass. Der Erlass ist mit Veröffentlichung in der Februarausgabe des Schulverwaltungsblatts in Kraft getreten.
Ziel des neuen Erlasses ist es, Lehrkräften und Schulleitungen eine verbindliche und pädagogisch fundierte Grundlage für den Umgang mit politisch sensiblen Situationen zu geben und die Rolle der Schule als zentralen Ort demokratischer Bildung zu stärken.
„Unsere Schulen sind Orte der Demokratie. Lehrkräfte dürfen, sollen und müssen Haltung zeigen, wenn es um die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung geht. Das ist kein parteipolitisches Handeln, sondern unser gemeinsamer Auftrag.“
Bildungsminister Jan Riedel
Beutelsbacher Konsens als verbindlicher Maßstab
Der neue Erlass ersetzt die bisherige Handreichung und verankert den Beutelsbacher Konsens und seine drei Kernprinzipien ausdrücklich als verbindlichen Maßstab politischer Bildung in Sachsen-Anhalt.
- Überwältigungsverbot: Keine Indoktrination oder politische Bevormundung – Ziel ist die eigenständige Urteilsbildung der Schülerinnen und Schüler.
- Kontroversitätsprinzip: Was in Politik, Gesellschaft und Wissenschaft kontrovers ist, muss auch im Unterricht als kontrovers dargestellt werden.
- Schülerorientierung und Teilhabe: Politische Bildung soll junge Menschen befähigen, eigene Positionen zu entwickeln und sich aktiv am politischen und gesellschaftlichen Leben zu beteiligen.
Neutralität heißt nicht Indifferenz
Der Erlass betont darüber hinaus, dass parteipolitische Neutralität nicht mit politischer Indifferenz gleichzusetzen ist.
Riedel dazu:
„Lehrkräfte sind ausdrücklich berechtigt und verpflichtet, für die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einzutreten. Menschenwürde, Gleichberechtigung, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind keine parteipolitischen Positionen, sondern verfassungsrechtlich verbürgte Grundwerte. Diskriminierende, rassistische oder demokratiefeindliche Äußerungen dürfen nicht als bloße ‚Meinung‘ stehen bleiben, sondern müssen von Lehrkräften eingeordnet und kritisch reflektiert werden. Lehrkräfte können sich darauf verlassen, dass ihr Engagement für Demokratie, Menschenwürde und Grundrechte ausdrücklich gewollt, notwendig und geschützt ist.“
Bildungsminister Jan Riedel
Klare Regeln für parteipolitische Werbung
Der Erlass stellt klar, dass parteipolitische Werbung auf dem Schulgelände grundsätzlich unzulässig ist. Dazu zählen insbesondere das Verteilen oder Auslegen von Flyern, Plakaten und Wahlkampfmaterialien sowie parteipolitische Kampagnen oder Aktionen auf dem Schulgelände. Zulässig sind hingegen Unterrichts- und Schulveranstaltungen, in denen politische Inhalte sachlich, didaktisch eingebettet und im Sinne des Beutelsbacher Konsenses vorbereitet und nachbereitet werden.
Politikerbesuche pädagogisch eingebettet
Politikerbesuche im Unterricht werden ausdrücklich als wichtiger Bestandteil politischer Bildung anerkannt. Sie sind pädagogisch vor- und nachzubereiten, unterschiedliche politische Perspektiven sind zu berücksichtigen und die didaktische Verantwortung liegt bei der Lehrkraft. Im Jahresverlauf ist auf Ausgewogenheit zwischen verschiedenen politischen Positionen zu achten. In den letzten vier Unterrichtswochen vor einer Wahl sind parteipolitische Einzelveranstaltungen unzulässig.
Klarer Umgang mit extremistischen Akteuren
Für den Umgang mit extremistischen Akteuren enthält der Erlass klare Vorgaben: Verfassungsfeindliche, rassistische oder menschenverachtende Positionen sind nicht als legitime Alternativen darzustellen. Schulen erhalten hierzu Beratungs- und Unterstützungsangebote durch das Ministerium für Bildung, das Landesschulamt und die Landeszentrale für politische Bildung.
Demokratiebildung als verfassungsrechtlicher Auftrag
„Demokratiebildung ist kein parteipolitisches Projekt, sondern ein verfassungsrechtlicher Auftrag. Sie befähigt junge Menschen zur eigenständigen Urteilsbildung, demokratischen Teilhabe und aktiven Mitgestaltung der Gesellschaft. Unsere Schulen bleiben Orte offener, sachlicher und pluraler Auseinandersetzung.“
Bildungsminister Jan Riedel